Hundehalter werden um Rücksicht gebeten
SCHWABACH - In der Nutzzeit von Anfang April bis Ende Oktober dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Die Nutzung selbst angelegter Trampelpfade oder der freie Auslauf eines Hundes ist verboten. Daran erinnert das städtische Umweltschutzamt.
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Das Umweltschutzamt verweist hier auf Artikel 30 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Für jeden Spaziergänger oder Hundehalter sollte es jedoch selbstverständlich sein, die Futtergrundlage der Kühe und den Broterwerb der Landwirte zu erhalten.
Kostenlose Tüten
Auch die öffentlich zugänglichen Grünanlagen und Straßenbegleitflächen sind keine Hundeklos. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein Bußgeld für den Besitzer zur Folge haben kann. Es sollte den Hundebesitzern klar sein, dass solche Flächen oftmals von städtischen Mitarbeitern per Hand gepflegt werden müssen. Für die Entsorgung des unterwegs angefallenen Hundekots sind an 25 Stellen im Stadtgebiet Abfallbehälter mit Tütenspendern aufgestellt. Kostenlose Tüten sind auch im Rathaus erhältlich.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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