Hohe Inzidenz bei Kindern zwischen 5 und 14 Jahren!
Corona-Zahlen und Regeln in Schwabach aktuell
Täglich aktuelle Corona-Zahlen und Regeln für Schwabach: Hier erfahren Sie die neuesten RKI-Daten zum Coronavirus von 7-Tage-Inzidenz bis Impfungen sowie Neuinfektionen und Todesfälle Ihrer Region für heute, den 04.10.2021.
Die Corona-Zahlen für Schwabach aktuell: 7-Tage-Inzidenz, Neuinfektionen, Todesfälle
Für Schwabach in Bayern wurden im Vergleich zum Vortag am Montag, den 04.10.2021 03:47 Uhr, über das Robert-Koch-Institut keine Neuinfektionen und keine neuen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gemeldet.
In den letzten 7 Tagen wurden in Schwabach 37 Fälle registriert, die 7-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 90,1 pro 100.000 Einwohner.
Damit steigt die Gesamtzahl der positiv auf Corona getesteten Personen auf 2.437, insgesamt verstarben hier 108 Menschen an oder mit Corona.
Corona-Inzidenz nach Altersgruppen: Höchste Inzidenz im Alter von 5 bis 14 Jahren in Schwabach
Bei der wöchentlichen Inzidenz in Schwabach weist die Gruppe der Kinder zwischen 5 und 14 Jahren die höchste Inzidenz mit einem Wert von 265 auf, die wöchentlichen Fallzahlen liegen hier aktuell bei 10 Neuinfektionen. In der Gruppe der über 80-Jährigen ist die Wochen-Inzidenz derzeit am niedrigsten.
Insgesamt liegt die wöchentliche Inzidenz in Schwabach aktuell bei 93. Für den Zeitraum von 7 Tagen wurden zuletzt in der Summe 38 Neuinfektionen gezählt. Die vollständige Aufschlüsselung der Inzidenzen und Neuinfektionen nach Altersgruppen in Ihrem Landkreis entnehmen Sie folgender Tabelle:
Alter Inzidenz Fallzahlen
0-4 145 3
5-14 265 10
15-34 101 9
35-59 68 10
60-79 57 5
80+ 37 1
Intensivbetten-Auslastung für Schwabach
Von insgesamt 4 Intensivbetten in Schwabach sind nach aktuellem Datenstand (03.10.2021 12:15 Uhr) 4 Betten belegt und kein Bett mehr frei. 50 % der belegten Intensivbetten sind mit COVID-Patienten belegt. Der Standort verzeichnet aktuell 2 COVID-Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden, davon wird derzeit ein Fall beatmet.
Die Corona-Lage in Bayern (Stand: 04.10.2021 03:47 Uhr)
In Bayern liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 90,1 pro 100.000 Einwohner. Im Vergleich zum Vortag gibt es 1.050 Neuinfektionen und 4 neue Todesfälle.
Als aktuell infiziert gelten in Bayern 25.000 Personen. Mit 1.500 Menschen stieg die Anzahl der insgesamt Genesenen auf 694.400 Personen, die sich bereits von der Virus-Erkrankung erholt haben.
Das Infektionsgeschehen in Deutschland im Überblick
Die Gesamtzahl der durch das Robert-Koch-Institut übermittelten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland beträgt aktuell 3.088 Fälle (Stand: 04.10.2021 03:47 Uhr). Mit 7 neu registrierten Todesfällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stieg die Zahl der Verstorbenen in Deutschland insgesamt auf 93.793. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt pro 100.000 Einwohner bundesweit aktuell 64,7.
Schwabach: Das sind die aktuellen Corona-Regeln
In Schwabach herrscht momentan Infektionsgefahr Stufe 4. Grundsätzlich gilt: Abstand + Hygiene + Maske im Alltag + Corona-Warn-App + Lüften. Geimpfte und Genesene: Keine Testpflicht + keine Ausgangsbeschränkungen + keine Kontaktbeschränkungen. Diese Coronaregeln und Bestimmungen gelten für Ihren Landkreis:
Zum Thema Impfen gilt aktuell: Nähere Informationen zur Schutzimpfung gegen das Corona- Virus erhalten Sie über die bundesweite Hotline 116117.
Für die Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Bereich Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95) an bestimmten Orten und wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann; kein Alkoholkonsum an bestimmten Orten Bei der Arbeit Hygienekonzept erforderlich; Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95) in bestimmten Situationen; Vermeidung nicht notwendiger Kontakte - Weiterführende Informationen Zur Corona- Arbeitsschutzverordnung.
In den Schulen und Kitas: Präsenzunterricht, Testpflicht, Maskenpflicht (ab der 5. Klasse: OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95) in Gebäuden; Regelbetrieb in Kitas - Weiterführende Informationen Zu F A Qs des Kultusministeriums.
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt: Krankenhäuser: Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95) und Testpflicht für Besuchspersonen Pflegeeinrichtungen: Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95) und Testpflicht für Besuchspersonen.
Private Feiern erhalten folgende Regelung: Private Feiern in öffentlichen und angemieteten Räumen unter Auflagen; Testpflicht drinnen; Maskenpflicht drinnen (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann.
Öffentliche Veranstaltungen unterliegenden diesen Bestimmungen: Unter Auflagen; Maskenpflicht drinnen (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann; Testpflicht drinnen, teilweise Testpflicht draußen; Sport- und Kultur- Großveranstaltungen unter Auflagen, Testpflicht, Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann, kein Verkauf oder Konsum von Alkohol; religiöse Veranstaltungen unter Auflagen, Maskenpflicht drinnen (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann.
Für Versammlungen gilt: Unter Auflagen; Maskenpflicht drinnen (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95) und teilweise draußen, entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann.
In Gaststätten gilt: Unter Auflagen geöffnet; Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz; Testpflicht drinnen.
Für Geschäfte gelten folgende Regelungen: Einzelhandel unter Auflagen geöffnet; Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95).
Zum Thema Reisen ist zu beachten: Vermeidung nicht notwendiger Reisen in Hochrisiko- und Virusvariantengebiete dringend empfohlen; vor Einreise aus dem Ausland: Testpflicht ab 12 Jahren, vor Einreise aus einem Virusvariantengebiet auch für Geimpfte und Genesene; nach Aufenthalt in einem Hochrisiko- und Virusvariantengebiet: digitale Einreiseanmeldung und Quarantäne notwendig, Ausnahmen möglich. - Weiterführende Informationen Zu Reisehinweisen des Auswärtigen Amts Zur digitalen Einreiseanmeldung (D E A) Sicher Reisen – App des Auswärtigen Amts.
Geltende Bestimmungen im Bereich Kultur: Kultureinrichtungen unter Auflagen geöffnet; Maskenpflicht drinnen (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann; Testpflicht drinnen.
Das gilt in Sport und Freizeit: Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmbäder unter Auflagen geöffnet, Maskenpflicht drinnen (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), entfällt am Platz wenn Mindestabstand eingehalten werden kann; Testpflicht drinnen; Clubs und Diskotheken unter Auflagen geöffnet, P C R- Testpflicht.
Körpernahe Dienstleistungen erfordern folgende Regelungen: Maskenpflicht (OP- Maske, FFP2, KN95/ N95, KF94/ KF95), Ausnahmen möglich; Testpflicht, Ausnahmen für medizinisch notwendige Dienstleistungen.
Bußgelder aktuell: bei Missachtung der Maskenpflicht: 250 Euro.
Die aktuelle Landesverordnung von Bayern gilt vom 02.09.2021 bis 29.10.2021. Nähere Informationen finden Sie hier.
Quellen sind jeweils die Landesregierungen bzw. die örtlichen Behörden auf Kreisebene oder in den Stadtkreisen. Sollten Sie zu den Verordnungen oder Verfügungen Fragen haben, informieren Sie sich bitte auf den Webseiten Ihrer jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung oder wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Bürgerkontakte.
Coronavirus-Impfung in Deutschland - Geimpfte und Impfquote laut RKI
Die Impfquote für vollständig geimpfte Personen beträgt in Deutschland aktuell 64,6 % der Gesamtbevölkerung, das entspricht 53.682.694 Personen. Nach aktuellem Datenstand wurden am 30.09.21 in Deutschland 68.421 Erstimpfungen und 99.360 Zweitimpfungen verabreicht, damit steigt die Zahl der Personen, die bisher mindestens eine Impfung empfangen haben, auf 56.622.246, dies entspricht 68,1 % der Gesamtbevölkerung. Insgesamt wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt deutschlandweit 107.888.805 Impfdosen verabreicht (Summe verabreichter erster und zweiter Impfdosen).
Gesamtzahl der Personen, die bereits (mindestens einmal) mit dem jeweiligen Impfstoff geimpft worden sind:
Moderna: 4.460.412
Biontech: 39.739.132
Astrazeneca: 9.237.104
Janssen: 3.185.598
Anzahl der Personen, die ihre Zweitimpfung des jeweiligen Impfstoffes erhalten haben oder bereits durch eine Impfung (Janssen) einen vollständigen Impfschutz erlangt haben:
Moderna: 5.177.336
Biontech: 41.864.164
Astrazeneca: 3.455.596
Im Vergleich zum Vortag wurden 44.613 Boosterimpfungen vorgenommen. Insgesamt haben inzwischen 769.463 Personen in Deutschland eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die Verteilung auf die einzelnen Impfstoffe gestaltet sich dabei wie folgt:
Biontech: 738.283
Moderna: 30.390
Janssen: 699
Die wichtigsten Covid-19-Zahlen für Schwabach heute im Überblick:
Schwabach
7-Tage-Inzidenz 90,1
Neuinfektionen 0
Neue Todesfälle 0
Todesfälle Gesamt 108
Intensivbetten gesamt 4
Freie Intensivbetten 0
Belegte Intensivbetten 4
Beatmete COVID-Patienten 1
Positiv Getestete Gesamt 2.437
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+++ Die Anzahl der aktuell Infizierten, sowie die Anzahl der neu und gesamt Genesenen je Bundesland beruht auf Schätzungen, die auf 100 Personen gerundete Schätzwerte enthalten, da dem RKI nicht die Genesung einer jeden zuvor infizierten Person übermittelt wird. +++
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Zeitpunkt der letzten RKI-Datenaktualisierung: 04.10.2021 03:47 Uhr) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) (Datenstand: 03.10.2021 12:15 Uhr Uhr) automatisiert erstellt. Ebenso basieren Daten zum Impfgeschehen auf Daten des RKI (Datenstand: 01.10.2021 07:22). Daten zur Ermittlung der wöchentlichen Inzidenz in den unterschiedlichen Altersgruppen stammen aus Berechnungen von RKI- und DESTATIS-Daten via github.com/semohr. +++
+++Hinweis zu den Coronaregeln: Quelle für die angegebene Warnstufe sind die durch das Robert-Koch-Institut im RKI-Dashboard veröffentlichten Daten. Dies gilt für die in der Kartenansicht der Warn-App NINA angegebenen Corona-Index-Daten und Corona-Fallzahlen.Quelle für die hier dargestellten örtlichen Regelungen sind die Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen auf Landes- und Kommunalebene, die von den nach Landesrecht zuständigen Behörden erlassen worden sind. Die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Mittelweg 38, 20148 Hamburg stellt die hier wiedergegebenen örtlichen Regelungen im Auftrag des BBK bereit, sobald diese in der nach jeweiligem Landesrecht gültigen Form amtlich bekannt gemacht wurden. Die hier wiedergegebenen Informationen dienen der Orientierung. Rechtlich verbindlich sind die örtlichen Regelungen. Soweit diese von dpa ermittelt bzw. dpa übermittelt wurden, sind sie im Text verlinkt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Kurzdarstellung kann trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Gesundheitsverwaltung. Dieses können Sie unter tools.rki.de/plztool durch Eingabe Ihres Ortsnamens oder Ihrer Postleitzahl ermitteln.+++
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