Kaffee „schwarz“ ausgeschenkt
NÜRNBERG (pm/nf) - Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte die Betreiberin einer Fürther Schank- und Speisewirtschaft wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Unternehmerin beschäftigte von 2007 bis 2013 mehrere Arbeitnehmerinnen als Küchenhilfen oder Bedienungen. Einigen Angestellten zahlte sie einen höheren Lohn aus, als sie gegenüber der Sozialversicherung tatsächlich angegeben hatte. Daher wurden die...