Neue Maßnahmen wegen Corona!
Erlangen überschreitet Signalwert – was Sie jetzt wissen müssen
ERLANGEN (pm/mue) - Erlangen hat am Samstag den Signalwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 Corona-Virus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitgeteilt.
Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lag der Wert bei 37,32. Im Stadtgebiet waren in den vorangegangenen sieben Tagen 42 Fälle von mit dem Virus infizierten Personen bekannt geworden – im Vergleich zu Freitag ein Anstieg von 15 Fällen. Entsprechend der Anordnungen des Freistaats Bayern traten deswegen Sonntag (18. Oktober) verschiedene Einschränkungen in Kraft. So wird die Zahl der Personen, die sich privat oder im öffentlichen Raum treffen dürfen, ebenso wie der Teilnehmerkreis für private Veranstaltungen deutlich beschränkt. Ferner gilt an stark frequentierten Straßen und Plätzen in der Innenstadt künftig eine Maskenpflicht. Auch in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen werden weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz angeordnet; jedoch bleiben die Einrichtungen geöffnet.
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Maßnahmen im Einzelnen:
• Ab sofort gilt für Zuschauerinnen und Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz eine Maskenpflicht. Zudem wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf den stark frequentierten Straßen und Plätzen in der Innenstadt entlang der Fußgängerzone. Die genauen Straßen und Plätze werden umgehend bekannt gegeben.
• Ab sofort gilt eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr in der Gastronomie. Ab 23.00 Uhr darf außerdem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Die öffentlichen Plätze und Freizeitanlagen, auf denen ab 23.00 Uhr ein Alkoholverbot gilt, werden ebenfalls rechtzeitig bekannt gegeben.
• Private Feiern und Kontakte werden generell auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt. Dies gilt auch, wenn die Kontakte in angemieteten oder privat genutzten Räumen oder auf privat genutzten Grundstücken stattfinden.
• Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen sind zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet. Studierende müssen auch in den Lehrveranstaltungen eine Maske tragen. Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen wieder feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchgeschehens zu erleichtern. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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