Herrmann verweist auf kommunale Verantwortung
Grundsteuer in Erlangen soll um 200 Prozent rauf!

Symbolfoto: © eyetronic/AdobeStock
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ERLANGEN (pm/mue) - Ab 2025 errechnet sich die Grundsteuer in Bayern nach neuen Berechnungsgrundlagen.

Den Grundsteuermessbetrag ermittelt das zuständige Finanzamt, den Hebesatz legt die betroffene Kommune fest. Nachdem die Stadt Erlangen nun ihre Planungen veröffentlicht hat, den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 von 425 Prozent um 200 Prozentpunkte auf 625 Prozent zu erhöhen, stellt Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann klar: „Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, der Erlass der Grundsteuerbescheide sowie die Erhebung der Grundsteuer liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Kommunen. Wenn es in Erlangen teurer wird, hat das allein die Stadt zu verantworten. Ganz im Gegensatz zu den Erlanger Planungen war uns als Staatsregierung bei der Grundsteuerreform wichtig, dass die gesamten Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor.“

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat für alle Kommunen in Bayern Prognose-Korridore mit dem Datenstand März 2024 berechnet; für Erlangen seien das nach Herrmanns Kenntnis 490 bis 500 Prozent. „Wenn in Erlangen die Stadtverwaltung dem Stadtrat jetzt eine Anhebung auf einen Hebesatz von 625 vorschlägt und damit im Ergebnis eine deutliche Steuererhöhung, ist das die alleinige Entscheidung der Stadt“, stellt der Minister klar. „Das ist nicht das Ergebnis der bayerischen Gesetzgebung. Wir als Staatsregierung empfehlen eine aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze. Es war immer unser ausdrückliches Ziel, Haus- und Grundeigentümer bei der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Reform in der Summe nicht zusätzlich zu belasten.“

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform sind abrufbar unter:
www.grundsteuer.bayern.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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