Herbstzeit ist Laubzeit: Straßenreinigung wieder verstärkt im Fokus
ERLANGEN (pm/mue) - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung sind vor allem im Herbst wieder stark gefordert: Das von den Bäumen fallende Laub ist unübersehbar.
In der kommunalen Straßenreinigungsverordnung sind die Reinigungspflichten und -zuständigkeiten auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geregelt. Die öffentlichen Gehwege müssen immer vom angrenzenden Grundstückseigentümer gereinigt werden. Das ist bei Bedarf durchzuführen, also gerade im Herbst auch öfter als einmal wöchentlich. Es ist dabei auch unerheblich, ob das Laub vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn kommt. Lediglich in der Innenstadt werden die Gehwege vom Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung mit betreut – diese Leistung müssen die Grundstücksanlieger aber auch über die Straßenreinigungsgebühr bezahlen. Bei der Reinigung der Fahrbahnen ist zunächst zu klären, ob die Straße im Anschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt. Für alle übrigen Straßen in Erlangen ist wiederum der angrenzende Grundstückseigentümer zuständig. Die Reinigungsfläche definiert sich dabei entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte.
Einen Plan mit dem Ausschlussgebiet der Straßenreinigung sowie die Straßenreinigungsverordnung und -satzungen gibt es im Internet unter:
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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