Wohnraum in Erlangen
Kommt bald das Bürgerbegehren?

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ERLANGEN (pm/mue) - Bei der Stadtverwaltung wurden Unterschriftenlisten zur Prüfung des Bürgerbegehrens „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ eingereicht.

Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass der Stadtrat spätestens innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit entscheiden muss; im konkreten Fall wird die Entscheidung in der Stadtratssitzung am 27. März gefällt. Ist das Bürgerbegehren zulässig, muss an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung ein Bürgerentscheid stattfinden. Der Stadtrat kann die Frist jedoch im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. Ein Bürgerentscheid entfällt laut Gemeindeordnung dann, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Seitens der Stadt, so eine Mitteilung aus dem Rathaus, haben mit der Initiative bereits Gespräche stattgefunden, in denen auf die komplexe bau- und planungsrechtliche Lage in besagtem Gebiet und damit verbundenen begrenzten Handlungsmöglichkeiten ebenso hingewiesen wurde wie auf die Entwicklungsbedarfe des Universitätsklinikums. Besonders im Fokus steht das ehemalige Schwesternwohnheim in der Hindenburgstraße 5/7; Im September 2023 hat die Stadt eine Baugenehmigung erteilt. Das Universitätsklinikum saniert das sechsstöckige Gebäude, das aufgrund von Renovierungsbedarf seit 2016 nicht mehr bewohnt ist, um dort benötigte Büros, Seminarräume und technische Werkstätten zu schaffen. Durch eine Eingabe sowohl bei der Regierung von Mittelfranken als auch beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sollte die Rechtmäßigkeit der von der Stadt erteilten Baugenehmigung überprüft werden. Mehr unter:
www.erlangen.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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