Gestaltungsrichtlinie beschlossen
Mehr Flexibilität für die Innenstadt

Symbolfoto (Archiv): © ETM / Sabine Ismaier
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ERLANGEN (pm/mue) - Der Stadtrat hat die neu gefasste Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Erlanger Innenstadt beschlossen.

Wenn der öffentliche Raum beispielsweise für Außenbestuhlungen oder Warenauslagen genutzt werden soll, wird das als Sondernutzung bezeichnet, die genehmigt werden muss. Das Ziel sei, für ein hochwertiges Stadtbild zu sorgen. Mit der Neufassung der Gestaltungsrichtlinie will die Stadt ein größeres Maß an gestalterischer Flexibilität zulassen, ohne die Qualität des historischen Stadtbildes zu beeinträchtigen. Damit will die Stadt den Gastronomen und Gewerbetreibenden mehr Raum geben, um in einem klar definierten Rahmen auch Neues auszuprobieren.

Um die Gastronomie in der Corona-Krise zu unterstützen, wurden in den beiden zurückliegenden Jahren die Außengastronomieflächen großzügiger vergeben. Die positiven Erfahrungen sind in die Neugestaltung eingeflossen. Im engen Austausch mit Gastronomie und Einzelhandel hat die Stadtverwaltung ein Maßnahmenkonzept erarbeitet und die Beantragung von Sondernutzungen vereinfacht. Mit der neuen Gestaltungsrichtlinie ist nun der nächste Schritt umgesetzt. „In der Pandemie hat sich gezeigt, wie sich die Innenstadt kreativ beleben lässt. Diese guten Erfahrungen wollen wir weiter nutzen“, so Oberbürgermeister Florian Janik. Die Stadtverwaltung kündigte zugleich an, geltende Regelungen künftig wieder konsequent zu vollziehen. So werden etwa werbliche Aufsteller, so genannte Kundenstopper, gegen die die Stadt während der Pandemie nicht vorging, nicht mehr geduldet.
www.erlangen.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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