Maskenpflicht und Alkoholverbot in Erlangen
Neue Verordnung vorerst bis zum 9. Mai!

Symbolfoto: © 1STunningART / stock.adobe.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen erneut eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese regelt, vorerst bis zum 9. Mai, die weiterhin geltende Maskenpflicht in der Innenstadt (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sowie ein Alkoholkonsumverbot (ganztägig). Es gilt in der Nürnberger Straße / beginnend Ecke Sedan- / Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhofstraße und Henkestraße, Hauptstraße / beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karlstraße, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloss- und Marktplatz, Hauptstraße / endend Ecke Wasserturmstraße / Heuwaagstraße. Die Maskenpflicht gilt weiterhin montags bis samstags jeweils von 10.00 bis 20.00 Uhr; die ausführliche Allgemeinverfügung ist online nachzulesen unter:

www.erlangen.de/das

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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