Paul-Gordan-Straße: kein Verkauf, keine Wohnbebauung
ERLANGEN (pm/mue) - Der Erlanger Stadtrat hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt der Freifläche Paul-Gordan-Straße/Fl.Nr. 1945/179“ entschieden.
Das Begehren wurde für zulässig erklärt, zugleich wurde jedoch eine Änderung des betreffenden Bebauungsplans im Sinne des Begehrens beschlossen, weshalb in der Konsequenz nun kein Bürgerentscheid mehr stattfinden muss. „Die Wohnungsnot ist eines der drängendsten Probleme in Erlangen“, so Oberbürgermeister Dr. Florian Janik. „Es ist ein Thema, bei dem es um das Miteinander in der Stadtgesellschaft geht. Es geht darum, wie Menschen wieder bezahlbaren Wohnraum finden können. Wir dürfen keine Problemviertel schaffen, sondern müssen dafür sorgen, dass Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft gut zusammenleben können. Es geht um gegenseitiges Verständnis, nicht um Polarisierung. Um die Menschen in unserer Stadt bei diesem Zukunftsthema an einer vergleichsweise kleinen Maßnahme nicht auseinander zu treiben, will ich die Zuspitzung in einem Bürgerentscheid vermeiden.“ Noch vor Einreichung der erforderlichen Unterschriften sei man deshalb auf die Bürgerinitiative zugegangen und habe den Verzicht auf einen Verkauf sowie auf dauerhafte Bebauung angeboten. Dabei sei es jedoch zu keiner Einigung gekommen.
Der Stadtrat hat nun beschlossen, ein so genanntes Bauleitplanverfahren zur Änderung des betreffenden Bebauungsplanes einzuleiten. Die Fläche, auf der laut gültigem Plan eine Bebauung möglich ist, soll dann als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wer-den. Bei dem Verfahren sind weitere Beteiligungsschritte vorgeschrieben. Janik: „Ich gehe davon aus, dass dem Anliegen der Initiative so Genüge getan werden kann. Von Seiten der Stadt werden Verkauf und Wohnbebauung nicht weiterverfolgt.“
Von der Möglichkeit, auf Teilen der Grünfläche temporäre Flüchtlingsunterkünfte einzurichten, muss die Stadt jedoch nicht abrücken. Dies habe man auch in den Gesprächen mit der Bürgerinitiative nie zur Disposition gestellt. Entsprechend stellt der Stadtrat fest, dass der Abhilfebeschluss keine bauplanungsrechtlichen Auswirkungen auf dieses Vorhaben mit sich bringt.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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