Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer
Quarantäne nach dem Urlaub?
ERLANGEN (pm/mue) - Mit einer Übersicht auf der Internetseite www.erlangen.de/corona informiert die Stadtverwaltung, was Urlaubsrückkehrer bzw. Einreisende aus Risikogebieten angesichts der Corona-Pandemie beachten müssen.
Für die Meldung an die Ordnungsbehörde der Stadt steht dort auch ein Online-Formular zur Verfügung, mit Hilfe dessen man sich melden muss. Ausnahmen legt §2 der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) fest. Sollte keine der dort aufgeführten Ausnahmen zutreffen, besteht die Möglichkeit, durch den Beleg eines negativen Corona-Tests (maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt) eine Quarantäne zu vermeiden. Ein Antikörpertest ist nicht zulässig. Das entsprechende Nachweisdokument muss mit dem genannten Meldeformular übermittelt werden. Die Quarantäne endet nach Vorlage des negativen PCR-Tests kraft Gesetzes. Der so genannte PCR-Test kann auch noch nach der Einreise und der Meldung in Deutschland vorgelegt werden, allerdings muss man sich dann bis zum negativen Testergebnisse in Quarantäne begeben. Testergebnisse, die erst nach der Meldung an die Ordnungsbehörde vorliegen, können per E-Mail an ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de gesendet werden. Verhaltenshinweise während der Quarantäne werden ebenso erläutert wie das Vorgehen bei Symptomen. Häufig gestellte Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung gibt es neben Deutsch in neun weiteren Sprachen.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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