Stein - Wir fühlen uns jung (egal, wie alt wir tatsächlich sind), wir fühlen uns fit, wir haben für alles noch viel Zeit. Wir haben vor Jahren schon eine Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen - was soll jetzt noch groß passieren.
Hoffentlich passiert nichts - vielleicht aber müssen wir überraschend ins Krankenhaus und sind nicht mehr in der Lage, uns selbst zu äußern. Was dann? Wer in diesem Fall zuvor eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt hat, ist auf der sicheren Seite - und kann so auch in seiner eigentlich hilflosen Situation die Behandlung mitbestimmen.
Wie das geht, erklärt uns, Herr Sven Nölting, Dipl. Sozialpädagoge.
„Eine Vorsorgevollmacht geht jeden an, der mindestens 18 Jahre alt ist. „Viele Menschen denken: Ich bin doch verheiratet, mein Ehepartner kann im Falle des Falles entscheiden.“ Das ist allerdings nicht so. Bei rechtsverbindlichen Entscheidungen kann der Ehrpartner den Betroffenen nur dann gesetzlich vertreten, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Gibt es keine Vollmacht, dann bestimmt das Gericht häufig einen Betreuer, der für den Betroffenen entscheidet.
Sicherlich wirft es jetzt viele Fragen auf, wie etwa:
Was ist für das Abfassen einer Verfügung wichtig? Für wen ist eine Patientenverfügung verbindlich? Was ist eine Vorsorgevollmacht?
oder
Für wen ist sie sinnvoll?
Um Klarheit zu schaffen und auch individuelle Fragen zu beantworten, lädt der VdK Ortsverband Stein zum nächsten Sozialstammtisch mit dem Thema:
Vorausdenken und Vorsorgen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
alle Mitglieder, Gäste und Interessierten recht herzlich ein.
Freitag, den 07. August 2015
19.00 Uhr
VdK Clubräume,
Alexanderstraße 6
Wir freuen uns schon heute auf Ihre zahlreiche Teilnahme und interessante sowie informative Gespräche.
Herzlichste Grüße
Stephan Beck
VdK Ortsvorsitzender Stein
Autor:Stephan Beck aus Landkreis Fürth |
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