Aktuelles aus dem Impfzentrum
Nötige Unterlagen für Impfungen

Achten Sie darauf, gegebenenfalls all nötigen Unterlagen für die Impfung dabei zu haben. | Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
  • Achten Sie darauf, gegebenenfalls all nötigen Unterlagen für die Impfung dabei zu haben.
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LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) - Die Coronaimpfungen in Stadt und Landkreis Fürth gehen weiter voran. Im Impfzentrum ist jedoch in den vergangenen Tagen immer wieder aufgefallen, das Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Impftermin nicht alle notwendigen Unterlagen mitgebracht haben.

Um eine Impfung durchführen zu können, müssen allerdings gewisse Unterlagen als Nachweis für die Anspruchsberechtigung vorgelegt werden. Dazu gehören allgemein:

  • Personalausweis oder Reisepass: Bei einem ausländischen Personalausweis oder Reisepass wird zusätzlich ein Schreiben benötigt, in dem die aktuelle Meldeadresse zu finden ist (bspw. Meldebescheinigung, Bank- oder Versicherungsnachweis)
  • Impfpass, Allergiepass, Medikamentenplan: Sollte ein Patient keinen Impfpass besitzen, kann ein Ersatzdokument ausgehändigt werden. Falls ein Patient einen Allergiepass oder Medikamentenplan besitzt, muss dieser unbedingt zur Impfung mitgebracht werden.

Für Impfungen bei bestimmten Indikationen (z. B. aus beruflichen oder medizinischen Gründen) sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • Impfung aufgrund von beruflicher Indikation: Hier muss eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung mitgebracht werden. Bei Personen in Berufen, die eine priorisierte Indikation durch regelmäßigen Patientenkontakt bspw. in Seniorenheimen/Arztpraxen notwendig machen, wird zusätzlich ein Nachweis der Einrichtung benötigt.
  • Impfung aufgrund von medizinischer Indikation: Hier muss ein Attest/ärztlicher Befund vorgelegt werden, aus dem die angegebene Vorerkrankung hervor geht. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein aktuelles Attest handelt. Bei einem älteren Befund muss eine chronische Erkrankung ersichtlich sein.
  • Impfung als enge Kontaktpersonen einer Schwangeren: Hier stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen extra Vordruck zur Verfügung: 
    Formular für enge Kontaktpersonen einer Schwangeren Dieses Formular muss ausgefüllt mitgebracht werden. Zusätzlich zum Formular muss ein Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft (bspw. ärztliches Zeugnis oder Mutterpass) vorgelegt werden. Nach der Geburt des Kindes ist eine Impfung für Kontaktpersonen nicht mehr möglich.
  • Impfung als enge Kontaktpersonen einer zu pflegenden Person: Hier stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen extra Vordruck zur Verfügung:
    Formular für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit höchster oderhoher Prioritätsstufe
    Formular für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit erhöhter Prioritätsstufe 
    Diese Formulare müssen ausgefüllt mitgebracht werden. Zusätzlich zum Formular muss eine Kopie des bereits vorliegenden Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes, dementsprechendes Dokument der Pflegekasse, z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc. vorgelegt werden.

Im Falle, dass ein zu Impfender Unterlagen nicht vollständig mitbringt, können diese gerne noch geholt werden. Um eine Impfung am selbigen Tag zu ermöglichen, muss der Patient die Unterlagen bis spätestens 14:30 Uhr vorzeigen. Alternativ kann ein neuer Termin vereinbart werden.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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