Genehmigte Demo in Roth am 3. Mai
Menschenkette für Kinderrechte in Zeiten von Corona
ROTH (pm/vs) - Auf Initiative von Michael Oberfichtner aus Roth, ist am Sonntag, 3. Mai, in der Zeit von 14.30 bis 15.30 Uhr unter strengen Auflagen durch das Landratsamt eine Menschenkette geplant. Damit soll auf die aktuellen Probleme von Familien mit Kindern im Zuge der Coronakrise aufmerksam gemacht werden.
Michael Oberfichtner möchte damit auch seinem Ärger Ausdruck verleihen, dass deutschlandweit seit Wochen Millionen von Kindern in häuslicher Isolation leben müssen. Doch statt die Probleme der Familien ernsthaft anzugehen, "arbeiten Verwaltung und Politik beispielsweise mit Hochdruck daran, Bundesligaspiele zu ermöglichen." Um die Bedürfnisse von Kindern und Familien zu demonstrieren, soll es am 3. Mai eine Familienkette von der Grundschule Roth-Gartenstraße bis zum Rother Freibad geben. Die Polizeiinspektion Roth wird die Gartenstraße aus Sicherheitsgründen in der Zeit von etwa 14.30 bis gegen 15.30 Uhr für den Durchgangsverkehr sperren.
Strenge Auflagen
Zum Schutz gegen das Coronavirus gelten folgende Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen
• An der Familienkette können maximal 50 Personen teilnehmen. Wer zuerst kommt, ist mit dabei.
• Mitglieder eines Haushals bilden jeweils ein Kettenglied. Für jedes ist auf dem Gehsteig ein Bereich markiert, in dem man sich auch bewegen und zeigen darf, was einen bewegt. Transparente sind ebenso erlaubt wie abwaschbare Straßenkreide, mit der entsprechende Forderungen auf dem zugewiesenen Abschnitt geschrieben werden dürfen.
• Zwischen jedem Kettenglied ist ein Abstand von 2,5 Metern einzuhalten. Wer ankommt, sollte möglichst von der Grundschule oder dem Freibad kommend, sich auf einem leeren Platz in der Kette einreihen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen den Platz innerhalb der Kette nicht verlassen. Es handelt sich ausdrücklich um eine standortgebundene Demonstration.
• Beim Hin- und Rückweg zur Demonstration ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
• Nicht verpflichtend, aber sinnvoll ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Weitere Informationen gibt es auf folgender Facebookseite: Bitte hier klicken
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