Verantwortungsvolle Aufgabe: Landkreis Roth sucht 24 ehrenamtliche Jugendschöffen

Jugendschöffen haben eine große Verantwortung: Bei jugendlichen Straftätern muss man das Lebensumfeld genauestens durchleuchten, um ein ausgewogenes Urteil fällen zu können. | Foto: © Alexander Raths/Fotolia.com (Symbolfoto)
  • Jugendschöffen haben eine große Verantwortung: Bei jugendlichen Straftätern muss man das Lebensumfeld genauestens durchleuchten, um ein ausgewogenes Urteil fällen zu können.
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LANDKREIS ROTH (pm/vs) - Der Landkreis Roth sucht zwölf Frauen und zwölf Männer, die bereit sind, sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffens zu Verfügung zu stellen.

„Wir suchen Bewerber mit gesundem Menschenverstand, vorurteilsfrei und einem guten Gespür für Jugendliche und deren Lebensumfeld.“ Auf diesen kurzen Nenner bringt Dr. Manfred Korth, Leiter des Jugendamtes im Landratsamt das, was er und sein Team sich von potentiellen Jugendschöffen erwarten.
Die einzelnen Schöffen tragen eine große Verantwortung. Sie entscheiden auf gleicher Augenhöhe mit dem berufsmäßigen Jugendrichter und sind lediglich ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. „Bei Verhandlungen mit Jugendschöffen geht es nicht um Bagatellen“, stellt Korth klar. „Wenn ihr Urteil gefragt ist, dann stehen Jugendliche vor Gericht, die für wirklich schwerwiegende Delikte, wie beispielsweise schwere Körperverletzung oder Totschlag, angeklagt sind, wo es um langjährige Bewährungsstrafen oder um Gefängnisstrafen von mehr als einem halben Jahr geht“, führt der Jugendamtsleiter aus.

Erfahrung zählt

Vor diesem Hintergrund sei es seiner Ansicht nach umso wichtiger, dass die Jugendschöffen in spe mit Fragen der Erziehung oder der Jugendarbeit vertraut sind. „Diesen Erfahrungshintergrund braucht es, um ein differenziertes Urteil mitfällen zu können“, ist der Jugendamtsleiter überzeugt, zu dessen Team auch die „Jugendgerichtshilfe“ gehört.
Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet straffällig gewordene Jugendliche vor, während und nach den entsprechenden Gerichtsverhandlungen, steht diesen beratend zur Seite und gibt darüber hinaus aber auch dem Gericht Auskunft unter anderem zu Fragen rund um das soziale Umfeld des Angeklagten und dessen Sozialprognosen – und damit auch den Jugendschöffen. Jeweils zwei von ihnen stehen dem Richter/der Richterin beratend zur Seite.
Gewählt werden die Jugendschöffen - insgesamt 24 Männer und Frauen sollen es aus dem Landkreis Roth sein - von einem eigenen, unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Schwabach. Aufgabe des Landratsamtes ist es derzeit, dem „Ausschuss für Jugend und Familie“ des Landkreises eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt vorzubereiten, aus der dann die entsprechende Anzahl der Schöffen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit benannt wird.
Ziel ist es, in dieser Vorschlagsliste jeweils zwölf Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen, die repräsentativ für die Bevölkerung stehen mit dem Fokus auf Eltern und Ausbilderinnen und Ausbildern. Wer sich angesprochen fühlt, kann sich selbst bewerben oder von jemand Anderem benannt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der- oder diejenige die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten im Landkreis Roth wohnt. Bewerber dürfen zum Stichtag 01.01.2019 nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 Jahre alt sein. Unparteilichkeit, selbständiges Denken und Handeln, Urteilsvermögen und die Möglichkeit, sich die Zeit für die (oft langen) Sitzungstage nehmen zu können, sind weitere Voraussetzungen, die ein Jugendschöffe mitbringen müsste.
Abseits dieser „harten Fakten“ will Korth auf die besondere Verantwortung in diesem Ehrenamt aufmerksam machen: „Ein Jugendschöffe sollte sich bewusst sein, dass er hautnah über einzelne Schicksale junger Menschen entscheidet – das kann eine echte Herausforderung sein!“

Weitere Informationen

Wer Jugendschöffe werden will, kann sich entweder über einen Wohlfahrts- oder Jugendverband oder auch über einen anderen Träger der freien Wohlfahrtspflege benennen lassen. Aber auch Betriebsräte sowie Unternehmer und Geschäftsleute sind gefragt – jede Bürgerin und jeder Bürger kann Vorschläge einreichen oder sich selbst bewerben.
Vorschläge und Bewerbungen können innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Wohnortgemeinde abgegeben werden. Außerdem bis Freitag, 16. März 2018 auch schriftlich oder persönlich beim Landratsamt Roth, Kreisjugendamt, Weinbergweg 10, 91154 Roth.
Bei weiteren Fragen steht im Landratsamt Monika Obermeyer innerhalb der Bewerbungsfrist als Ansprechpartnerin, vormittags von 8 Uhr bis 13 Uhr, zur Verfügung, Telefon 09171/811367 oder E-Mail: monika.obermeyer@landratsamt-roth.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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