Aktueller Wettbewerb in Roth
Wer hat das schönste Kinderfaschingskostüm?

Auch mit wenig Aufwand kann ein schönes Kinderfaschingskostüm entstehen. | Foto: photophonie-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Auch mit wenig Aufwand kann ein schönes Kinderfaschingskostüm entstehen.
  • Foto: photophonie-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

ROTH (pm/vs) - Bitter für viele Kinder: Wegen der Corona-Pandemie müssen alle öffentlichen Faschingsfeierlichkeiten 2021 ausfallen. Als kleiner Trost: Mädchen und Buben, die trotzdem zuhause ein Faschingskostüm angezogen haben oder noch anziehen werden, können an einem aktuellen Kostümwettbewerb teilnehmen!

Dazu rufen die Stadtverwaltung Roth und das Jugendhaus unter dem Motto „wer hat das schönste Faschingskostüm?“ auf. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. Die Bilder des diesjährigen Faschingskostüms bitte unter Angabe von Name, Adresse und mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bis Freitag, 19. Februar, an info@jugendhaus-roth.de schicken. Eine Collage der Einsendungen wird dann in der April-Ausgabe des städtischen Mitteilungsblattes „Voll auf Draht“ veröffentlicht, um ein bisschen Freude in die aktuell schwierige Zeit zu bringen. Wer teilnehmen, aber nicht veröffentlicht werden möchte, möge dies bei der Einsendung angeben. Unter allen Einsendungen werden außerdem ROTHSCHECKS verlost.
Und auch im Rathaus der Stadt Roth soll der Fasching nicht gänzlich ausfallen. So wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufgerufen, trotz Corona am Faschingsdienstag (16. Februar) mit Kostüm ins Büro zu kommen oder sich im Homeoffice als „Maschkerer“ zu geben. Die allgemeinen Hygieneregeln werden dabei selbstverständlich auch am Faschingsdienstag eingehalten.

Coronaregeln gelten auch für Fasching

Weil die Bundesregierung den strengen Lockdown bis mindestens 7. März aufrecht erhalten will, sind (Informationsstand von heute, 11. Februar 2021) auch an den tollen Tagen Faschingsfeiern nur innerhalb des eigenen Hausstandes plus einer Person aus einem anderen Haushalt gestattet. Treffen sich privat Kinder und Erwachsene aus mehreren Haushalten für eine gemeinsame Faschingsparty, drohen empfindliche Geldstrafen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.