Aktueller Wettbewerb in Roth
Wer hat das schönste Kinderfaschingskostüm?
ROTH (pm/vs) - Bitter für viele Kinder: Wegen der Corona-Pandemie müssen alle öffentlichen Faschingsfeierlichkeiten 2021 ausfallen. Als kleiner Trost: Mädchen und Buben, die trotzdem zuhause ein Faschingskostüm angezogen haben oder noch anziehen werden, können an einem aktuellen Kostümwettbewerb teilnehmen!
Dazu rufen die Stadtverwaltung Roth und das Jugendhaus unter dem Motto „wer hat das schönste Faschingskostüm?“ auf. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. Die Bilder des diesjährigen Faschingskostüms bitte unter Angabe von Name, Adresse und mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bis Freitag, 19. Februar, an info@jugendhaus-roth.de schicken. Eine Collage der Einsendungen wird dann in der April-Ausgabe des städtischen Mitteilungsblattes „Voll auf Draht“ veröffentlicht, um ein bisschen Freude in die aktuell schwierige Zeit zu bringen. Wer teilnehmen, aber nicht veröffentlicht werden möchte, möge dies bei der Einsendung angeben. Unter allen Einsendungen werden außerdem ROTHSCHECKS verlost.
Und auch im Rathaus der Stadt Roth soll der Fasching nicht gänzlich ausfallen. So wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufgerufen, trotz Corona am Faschingsdienstag (16. Februar) mit Kostüm ins Büro zu kommen oder sich im Homeoffice als „Maschkerer“ zu geben. Die allgemeinen Hygieneregeln werden dabei selbstverständlich auch am Faschingsdienstag eingehalten.
Coronaregeln gelten auch für Fasching
Weil die Bundesregierung den strengen Lockdown bis mindestens 7. März aufrecht erhalten will, sind (Informationsstand von heute, 11. Februar 2021) auch an den tollen Tagen Faschingsfeiern nur innerhalb des eigenen Hausstandes plus einer Person aus einem anderen Haushalt gestattet. Treffen sich privat Kinder und Erwachsene aus mehreren Haushalten für eine gemeinsame Faschingsparty, drohen empfindliche Geldstrafen.
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