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Krankenkassen zahlen mehr für Zahnersatz
Änderungen gelten seit Oktober 2020

Ob Brücke, Krone oder Implantat – Zahnersatz kann ins Geld gehen. Für alle, die jetzt einen Zahnersatz benötigen, gibt es eine gute Nachricht. Seit Oktober zahlt die Krankenkasse mehr für die Behandlung. Was sich geändert hat und was zu tun ist, wenn die eigenen Zähne ersetzt werden müssen, das weiß Susanne Vogel vom Privatkundenbereich der AOK in Nürnberg.

Welche Vorteile bietet die neue Regelung?

Die AOK beteiligt sich mit Festzuschüssen an den Kosten des Zahnersatzes – also an Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten. Bislang deckten die Festzuschüsse 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung ab, seit Oktober sind es 60 Prozent. Dabei versteht man unter Regelversorgung den medizinisch anerkannten und notwendigen Zahnersatz für den jeweiligen Befund. Wer die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnimmt – Erwachsene einmal im Jahr, Kinder und Jugendliche zweimal –, erhöht den Festzuschuss nach fünf Jahren auf 70 Prozent, nach zehn Jahren sogar auf 75 Prozent. Dokumentiert werden die Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft. Zudem gilt weiterhin, dass Versicherte mit geringem Einkommen für benötigten Zahnersatz nach der Regelversorgung von der Eigenbeteiligung weitgehend befreit sind.

Auf was sollte man achten, bevor die Behandlung beginnt?

Hat der Patient sich nach zahnärztlicher Beratung für einen Zahnersatz entschieden, erstellt der Zahnarzt den sogenannten Heil- und Kostenplan. Darin sind alle für die Behandlung vorgesehenen Schritte sowie deren Kosten aufgeführt. Den Plan erhält der Patient, der ihn zusammen mit seinem Bonusheft bei der Gesundheitskasse einreicht. Die AOK prüft diesen und ermittelt den Festzuschuss, den der Versicherte entsprechend seines Befundes für den geplanten Zahnersatz erhält. Darüber hinaus stellt sie fest, ob der Versicherte Anspruch auf einen Bonus-Zuschuss hat. Nach der Prüfung erhält der Versicherte den Heil- und Kostenplan mit einer zusätzlichen Information über die Höhe des Festzuschusses zurück. Damit kann die Behandlung beginnen.

Wie werden die Behandlungskosten abgerechnet?

Wenn es sich um eine Regelversorgung handelt, rechnet der Zahnarzt die von der AOK übernommenen Zuschüsse direkt mit der Gesundheitskasse ab und stellt abschließend seinem Patienten den Eigenanteil in Rechnung. Er übernimmt für die Versorgung grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistung. In diesem Zeitraum muss er den Zahnersatz kostenfrei nachbessern und auch erneuern, wenn Mängel die Ursache von Anpassungsproblemen sind. Deshalb sollte man sich zeitnah an seinen Zahnarzt wenden, wenn die neuen Zähne Kummer machen. Hilft eine Nachbesserung nicht, kann sich der Versicherte innerhalb der Zweijahresfrist an die AOK wenden. Die Gesundheitskasse unterstützt ihre Versicherten in solchen Fällen mit einer kostenfreien Begutachtung des Zahnersatzes.

Autor:

Barbara Rögner aus Mittelfranken

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