Zuzahlungsbefreit?
Neues AOK-Online-Portal erleichtert Abfrage
Oha! Ausweis für Zuzahlungsbefreiung vergessen? Mit der neuen Online-Hintergrund-Abfrage (OHA) der AOK ist das kein Problem: Müssen AOK-versicherte Kunden für Medikamente oder Fahrten zur medizinischen Behandlung keine Zuzahlungen leisten, können Apotheker und Fahrdienstleister dies jetzt schnell und sicher über eine neue Serviceleistung abrufen. Der positive Effekt: Die Wartezeiten für Kunden verkürzen sich und für Apotheker und Fahrdienstleister verringert sich der Arbeitsaufwand. Im Direktionsbereich Mittelfranken können rund 34.754 AOK-Versicherte mit Zuzahlungsbefreiung davon profitieren, in ganz Bayern sind es über 234.000.
Versicherte mit Zuzahlungsbefreiung erhalten zwar einen Befreiungsausweis, aber dieser ist nicht immer zur Hand. „Bisher mussten die Apotheker und Fahrdienstleister bei uns anrufen, um den Status zu erfragen – jetzt können sie dafür das OHA-Portal nutzen“, erklärt Robert Müller, AOK-Direktor in Mittelfranken. Auf der neuen Online-Plattform geben die Apotheker und Fahrdienstleister einfach die Versichertennummer ihres Kunden ein und erfahren innerhalb weniger Sekunden, ob eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. Dabei ist der Datenschutz jederzeit gewährleistet. Mit solchen digitalen Lösungen vereinfacht und beschleunigt die AOK den Informationsaustausch. Das Angebot sorgt für mehr Transparenz bei allen Beteiligten und erspart vermeidbaren Mehraufwand. „Die Online-Abfrage ersetzt natürlich nicht den Befreiungsausweis, allerdings hilft sie in den Fällen, in denen der Zuzahlungsstatus nicht auf die Schnelle ermittelt werden kann“, so Robert Müller.
Alle interessierten Apotheker und Fahrdienstleister können die Serviceleistung kostenfrei nutzen. Unter www.aok.de/bayern/oha ist die Registrierung möglich.
Autor:Anna Schabesberger aus Nürnberg |
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