Gemeinnütziges Vererben
Etwas über den eigenen Tod hinaus bewegen

Immer wieder hört man den Rat, ein Testament machen zu müssen. Aber nicht jeder muss ein Testament machen. Denn der Staat hat vorgesorgt mit der sogenannten „gesetzlichen Erbfolge“. Dabei werden die engsten Verwandten zuerst begünstigt. Das sind Erben der ersten Ordnung, wie Ehepartner oder Kinder, setzt sich dann fort über Eltern und Geschwister (2. Ordnung) und Großeltern (3.Ordnung). Nur, wer von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, der muss seinen Willen in einem Testament festschreiben.

„Immer wieder werden wir angesprochen, ob man auch gemeinnützigen Organisationen etwas vererben kann“, erzählt Kevin Schwarzer, Mitglied des Regionalvorstands der Johanniter in Mittelfranken. „Gerade, wenn keine Kinder vorhanden sind, suchen die Menschen nach sinnvollen Alternativen, um auch über den Tod hinaus Werte zu hinterlassen.“ Erbschaften von Fördermitgliedern beispielsweise helfen, regionale Johanniterprojekte, wie die Obdachlosenarbeit, die Lesehunde, die Rettungshundestaffel, den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz oder Lacrima-Kindertrauergruppen langfristig betreiben zu können. Das alles sind Projekte, die zwar zu einem Großteil von Ehrenamtlichen getragen werden, trotz allem jedoch hohe Kosten für Aus- und Weiterbildungen, Räumlichkeiten und Ausstattung der Ehrenamtlichen entstehen.

Die Johanniter bieten regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Erben und Vererben an und stehen auch gerne beratend zur Seite, wenn es um das Thema gemeinnütziges Vererben geht. Informationen gibt es im Internet unter www.johanniter.de/mittelfranken/spenden oder unter der Rufnummer 0911 27257-0.

Autor:

Nadine Brantl aus Mittelfranken

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