Gemeinnütziges Vererben
Etwas über den eigenen Tod hinaus bewegen
Immer wieder hört man den Rat, ein Testament machen zu müssen. Aber nicht jeder muss ein Testament machen. Denn der Staat hat vorgesorgt mit der sogenannten „gesetzlichen Erbfolge“. Dabei werden die engsten Verwandten zuerst begünstigt. Das sind Erben der ersten Ordnung, wie Ehepartner oder Kinder, setzt sich dann fort über Eltern und Geschwister (2. Ordnung) und Großeltern (3.Ordnung). Nur, wer von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, der muss seinen Willen in einem Testament...