Expertengespräch: Generationenberatung ist das Gebot der Stunde

Auf Augenhöhe trafen sich Experten und Interessierte dieser Tage bei DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei (2. Reihe v.l.) Dr. Wolfgang Kreuzer, Jens G. Möller, Sibylle Sklebitz, Axel Schreiter, Anja Seidel, Silke Augat und Beate Lösel. | Foto: © Victor Schlampp
  • Auf Augenhöhe trafen sich Experten und Interessierte dieser Tage bei DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei (2. Reihe v.l.) Dr. Wolfgang Kreuzer, Jens G. Möller, Sibylle Sklebitz, Axel Schreiter, Anja Seidel, Silke Augat und Beate Lösel.
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NÜRNBERG (pm/vs) - Unvorhergesehene Schicksalsschläge können jeden treffen. Doch nur die wenigsten Menschen haben hinreichend vorgesorgt für den Fall, dass sie beispielsweise einen Unfall erleiden oder aufgrund sonstiger Gebrechlichkeit auf Dauer oder nur vorübergehend selbst handlungsfähig sind oder bleiben. Um diese Themen und für diesen Ernstfall benötigte Vollmachten ging es im Rahmen des zweiten Gesprächsabends zum Thema Generationenberatung in den Räumen der DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei. Eingeladen hatte die Generationenberaterin und Finanzberaterin für Bonnfinanz AG, Beate Lösel.

Die Moderatorin Anja Seidel (Radio F) und Gastgeber Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kreuzer eröffneten den Gesprächsabend und begrüßten die Referentinnen und Referenten. Silke Augat (Vertriebsleiterin Key Account Management, IDEAL Lebensversicherung a.G.), informierte über die immensen Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit etwa der Eltern auf die Kinder (und umgekehrt) zukommen können, wenn keine private Pflegeversicherung existiere: Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung müssten in Pflegestufe III privat je nach Lebensstandard schon 1.700 Euro und mehr im Monat aus eigener Hand bezahlt werden. Hier könne, so die Referentin, das zu Lebzeiten erworbene Wohneigentum schnell wieder verloren gehen, weil es unter Umständen zur Kostendeckung eingesetzt werden müsse. Eltern haften für Ihre Kinder und die dann später für ihre Eltern. In beiden Fällen gebe es allerdings auch Grenzen, um beispielsweise die Kinder finanziell nicht in den Ruin zu treiben. Um das zu finanzieren, stünden unterschiedliche kaufmännische Lösungen, sei es mit monatlicher Besparung oder auch Einmalbeträgen, zur Verfügung. Auch gebe es die Möglichkeit einer geförderten Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Schwierige Rechtslage

Rechtsanwältin Sibylle Sklebitz und Rechtsanwalt Jens G. Möller – Familien- und Erbrecht - verwiesen abwechselnd auf die schwierige Rechtslage, etwa wenn jemand vorübergehend oder von Dauer außer Stande sei, seinen eigenen Willen zu artikulieren. Es sei dann keineswegs so, dass ein Lebensgefährte oder naher Angehöriger automatisch Kontovollmacht erhalte, oder Paten das Sorgerecht verwaister Kinder und Jugendlicher. Ohne eine alles umfassende Vorsorgevollmacht (beziehungsweise Sorgerechtsverfügung) könne das Gericht nach eigenem Ermessen einen Betreuer einsetzen. Auch wer sich eine Fachkraft hole, um einen Angehörigen zu Hause pflegen zu lassen, müsse viele rechtlichen Details beachten. Die Familien – und Erbrechtsabteilung DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei beispielsweise helfe hier begleitend beim Erstellen von Testamenten, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und prüfe, inwieweit bestehende Ehe-, Erbschafts-, oder auch Gesellschafterverträge aufgrund geänderter Lebensumstände angepasst werden müssten und zu ergänzen seien. Rechtsanwalt Jens G. Möller betonte beispielsweise, dass bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht auch besonderes Augenmerk auf die Bestimmung des Umfanges einer regelmäßigen Abrechnungspflicht des Bevollmächtigten gelegt werden müsste. Da hier jeder Einzelfall anders sei, sei eine individuelle Beratung dringend notwendig.

Sparen in Aktien

„Die Zeiten niedriger Zinsen werden vermutlich anhalten. Deshalb ist ein wichtiger Baustein für den Vermögensaufbau das Sparen in Aktien“, erklärte Axel Schreiter, Vertriebsdirektor der Deutschen Asset Management. Schreiter plädierte für Anlagen in breit gestreute Investmentfonds. „Die Aktienmärkte schwanken recht stark. Anleger brauchen deshalb einen langen Atem. Das Geld sollte möglichst zehn Jahre oder länger im Depot bleiben. Auf diese Sicht kann man mit einer attraktiven Rendite auf das gesparte Kapital rechnen“, so Axel Schreiter. Zukünftig könnten die Erträge zwar etwas niedriger als in der Vergangenheit ausfallen, aber im Vergleich zu einem Sparbuch ist eine Investition in Sachwerte attraktiver. Zudem gebe es bei vielen Aktienfonds jährliche Ausschüttungen. Schreiter ergänzend: „Selbstverständlich sollten auf einem Tagesgeldkonto stets ausreichende Mittel bereit liegen, damit nicht in einem möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt wegen einer Autoreparatur oder einer kaputten Waschmaschine Aktienfonds verkauft werden müssen“.

Vielfältige Aufgaben

Generationenberatung beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen Konsequenzen von Ernstfällen für die gesamte Familie und den entsprechenden Lösungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Vermögen über Generationen zu erhalten. Dafür müsse der Berater, so Beate Lösel, die familiäre und wirtschaftliche Lebenssituation des Mandanten und seiner Familie ganzheitlich kennen. Dies setze eine langjährige Erfahrung, Qualifizierung und Vertrauensbasis voraus. Damit im Ernstfall, das heißt bei (vorübergehender) Handlungsunfähigkeit oder im Todesfall alle bis dahin aufgebauten Vermögenswerte erhalten bleiben und die Angehörigen handlungsfähig sind, sollte jeder Volljährige Vorsorge treffen, stellte Beate Lösel fest. Vorgesorgt zu haben sei ein Akt der Liebe an die Familie, die sonst neben den wirtschaftlichen Folgen noch weiter belastet würde, wenn weder mit Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, noch finanziell die zur persönlichen Situation passenden Regelungen getroffen worden seien. Wer wisse zum Beispiel schon, dass sich Paare ohne Trauschein, Patchworkfamilien, aber auch Geschäftspartner mit der Über-Kreuz-Absicherung kostengünstig und erbschaftssteuerfrei gegenseitig absichern können? "Der Generationenberater findet kaufmännische Lösungen, um wichtige Versorgungslücken zu schließen und Liquiditätsengpässe wie zum Beispiel durch Pflichtteilszahlungen im Erbfall zu verhindern “, so die Referentin weiter. Die Generationenberatung ergänze die bisherige Finanzberatung hier in wichtigen Detailfragen. Darüber hinaus unterstütze sie den Mandanten bei der Erstellung eines Notfallordners und stelle für rechtlich oder steuerlich zu klärende Sachverhalte den Kontakt zu Fachanwälten, Notaren oder Steuerberatern her.
Weitere Informationen zum Thema Generationenvertrag gibt es im Internet
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Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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