Scharfe Kritik nach Beschluss
Union findet Corona-Gesetz „grottenschlecht“
BERLIN (dpa/mue) - Die Union macht weiter Front gegen das geänderte Infektionsgesetz mit nur noch wenigen Corona-Schutzregeln. Der Deutsche Städtetag geht indes davon aus, dass das Gesetz schon bald korrigiert wird.
Der Bundestag hatte die Neuregelung beschlossen, der Bundesrat ließ es passieren, jedoch unter breitem Protest. Die Länderkammer verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, weil sonst vorerst gar keine Rechtsbasis mehr bestanden hätte. Das geänderte Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die neue Rechtsgrundlage soll umgehend gelten. Zur Pandemie-Kontrolle möglich sind den Ländern damit noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Kliniken und Pflegeheimen. In Bussen und Bahnen soll weiter Maskenpflicht gelten können. Für regionale «Hotspots» sind aber weitergehende Beschränkungen möglich, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Alle Länder wollen noch eine Übergangsfrist nutzen und geltende Schutzregeln bis längstens zum 2. April aufrechterhalten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, bezeichnete das Gesetz als «grottenschlecht». Damit sei nicht einmal mehr ein ordentlicher Basisschutz möglich. Die «Hotspot»-Regelung bringe die Länder in eine rechtlich sehr unsichere Situation, kritisierte der CDU-Politiker in der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Ich sage es ganz deutlich: Wir wollen mit diesem Gesetz nichts zu tun haben. Was die Ampel hier vorlegt, halten wir für völlig verantwortungslos», so Frei. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek monierte, das Gesetz sei nicht praktikabel. Es sei nicht klar, wie es angewendet werden könne und welche Maßstäbe und Parameter für «Hotspots» gelten. Bayern plane deshalb vorerst nicht, davon Gebrauch zu machen. Es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen, sagte Holetschek.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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