Motorradkontrollen auf der Straße zum Feuerstein
EBERMANNSTADT (pm/rr) – Die Polizeiinspektion Ebermannstadt kontrolliert derzeit verstärkt Motorradfahrer auf der Straße zur Burg Feuerstein.
Das berichtete Manfred Hänchen, der Leiter der Polizeiinspektion Ebermannstadt auf einem Treffen zwischen Fachbehörden, der Bürgerinitiative „Stoppt die Lärmbelästigung durch die Motorradraserei“ sowie einigen betroffenen Anliegern. Im Blickpunkt stand die Raserei durch Motorradfahrer.
Unterschriften gegen den Verkehrslärm
Bereits im Vorfeld zu diesem Termin hatten Christoph Berger und Hans-Peter Kaulen als Vertreter der Bürgerinitiative, Landrat Dr. Hermann Ulm eine Unterschriftensammlung überreicht. Die Bürgerinitiative fordert umfassende Maßnahmen um den Verkehrslärm zu reduzieren und die Raserei durch Motorräder zu stoppen.
Dieter Els vom Tiefbauamt und Petra Dittrich vom Fachbereich Straßenverkehr des Landratsamtes Forchheim erläuterten die bereits getroffenen Maßnahmen durch das Landratsamt Forchheim. So wurde zwischenzeitlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Burg Feuerstein und im Bereich der Wanderparkplätze Richtung Ebermannstadt auf 50 km/h beschränkt. Zudem wird demnächst die Ortstafel von Ebermannstadt an der Feuersteinstraße in Richtung Feuerstein versetzt.
Auch die Technik wird überprüft
Manfred Hänchen zeigte auf, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung bereits mehrfach überwacht wurde und auch künftig regelmäßig kontrolliert wird. Dabei wird auch die Technik der Motorräder überprüft. So wurden bereits mehrere Motorräder wegen technischer Mängel beanstandet, ein Fahrzeug wegen erheblicher technischer Mängel sichergestellt und bei fünf weiteren die Weiterfahrt verboten. Sebastian Wetz von der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg erläuterte den Ablauf der technischen Kontrollen insbesondere die Erkennung der Manipulationen an den Motorrädern.
Die Stadt Ebermannstadt befürwortet ebenfalls regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen und prüft deshalb, ob die kommunale Verkehrsüberwachung, die bereits im Gebiet der Stadt Ebermannstadt ihre Tätigkeit aufgenommen hat, auch auf der FO 41 Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf. Dies wurde von allen Teilnehmern befürwortet.
Weitere Möglichkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Rechtslage diskutiert. Eine mögliche Umsetzung wird von den Fachbehörden geprüft.
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