Landkreis Forchheim ++ Urteil: Lebenslänglich
Vater für grausamen Mord an eigenem Sohn (9) verurteilt

Der Angeklagte hält sich einen Ordner vor das Gesicht, während er in den Gerichtssaal geführt wird.  | Foto: Nicolas Armer/dpa
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BAMBERG/FORCHHEIM (dpa/lby) - Für den Mord an seinem eigenen neunjährigen Sohn ist ein 51 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Tat sei auch nach sieben Verhandlungstagen sehr schwer zu begreifen, gerade für die Mutter und Schwester des getöteten Buben sei sie unbegreiflich, sagte der Richter am Landgericht Bamberg bei der Urteilsverkündung am Freitag.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im März dem Neunjährigen zunächst von hinten ,,mit erheblicher Wucht" einen 2,6 Kilogramm schweren Metallbügel auf den Kopf schlug, um ihn zu töten. Der Sohn überlebte aber und fragte den Vater noch: «Papa, was ist das?» oder «Papa, was ist denn los?». Der würgte den Neunjährigen daraufhin minutenlang mit bloßen Händen. «Das heißt: dem Sohn ins Auge blickend», sagte der Richter. Laut der Obduktion war der Bub zu dem Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit schon tot, der Vater drosselte ihn zur Sicherheit noch einmal mit einem Ladekabel. Vor Gericht hatte der 51-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt.

«Auch wenn man als langjähriger Vorsitzender schon sehr viele Tötungsdelikte verhandelt hat, ist es doch noch einmal eine ganz andere Geschichte, wenn man über die Ermordung eines Kindes durch den eigenen Vater verhandelt», sagte der Richter. Neben den Angehörigen habe der Fall auch Polizisten und das Gericht erschüttert.

Der Neunjährige war übers Wochenende bei dem Vater gewesen, der zu dem Zeitpunkt seit einigen Monaten getrennt von seiner Ehefrau in einer Wohnung im oberfränkischen Landkreis Forchheim lebte. An den Tagen vor der Tat hatte er mit dem Sohn noch Brettspiele gespielt, Filme geschaut und war mit ihm beim Friseur gewesen.

Laut «Fränkischem Tag» hatte der 51-Jährige an einem früheren Prozesstag gesagt, dass er die Tat unheimlich bereue und dass er sie selbst nicht verstehen könne.

Auch nach den sieben Verhandlungstagen wisse man nicht zu 100 Prozent, was eigentlich in dem Angeklagten vorgegangen sei, sagte der Richter. Genannt wurden mehrere Aspekte: Die Ehefrau hatte sich Monate zuvor nach langjähriger - laut Angeklagtem über lange Zeit glücklicher - Ehe von dem Mann getrennt, er sorgte sich um seinen Beruf, die Familie hatte knapp 90.000 Euro Schulden. Allerdings sei allein durch den Verkauf eines Geländewagens, den sich der Mann als Hobby zugelegt hatte, die Hälfte getilgt worden. Bei einem Familieneinkommen von mehr als 6000 Euro netto pro Monat hätte man eigentlich zurechtkommen müssen, sagte der Richter. Der 51-Jährige hatte als Marketingmanager gearbeitet.

Außerdem litt der Mann an Depressionen. Er war deswegen auch in einer Klinik und Wochen vor der Tat krankgeschrieben gewesen. Ein Jahr lang nahm er nach eigenen Angaben Antidepressiva, dann habe er sie nach und nach abgesetzt - nach eigenem Ermessen. Ein Gutachter stellte im Prozess eine «narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung» sowie eine leichte Depression fest - keine «schwere Depression», die eine verminderte Schuldfähigkeit möglich gemacht hätte, die die Verteidigung des 51-Jährigen ins Spiel gebracht hatte.

Letztlich unbeantwortet blieb auch die Frage, ob an dem Sonntag im März noch mehr Menschen hätten sterben können. Zum Prozessauftakt hatte der Mann gesagt, er habe sich auch selbst umbringen wollen, dies nach der Tat aber nicht mehr fertig gebracht. Als die Frau an dem Sonntag im März den Sohn abholen wollte, soll ihr der Mann außerdem gesagt haben, er habe ihm das angetan, was er eigentlich der ganzen Familie hätte antun sollen. Das Paar hat noch eine jugendliche Tochter, die wie ihre Mutter den Prozess im Gericht in Bamberg verfolgte.

Bei ihm wurden Handschellen und Benzin gefunden. Laut eigener Aussage wollte er sich damit selbst ans Lenkrad fesseln und anzünden. Die Gegenstände hätten aber auch für weitere Tötungen verwendet werden können. «Letztendlich lässt sich das nicht sicher feststellen. Aber es sind beide Varianten durchaus denkbar», sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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