Windpark Brunn: Marktgemeinderat lehnt Bebauungsplan für Vorranggebiet ab

Windradstreit: Der Antrag eines ,,Vorhaben bezogenen Bebauungsplans für das Vorranggebiet 139" mit dem Ziel entgegen des Bürgerentscheides von 2014 doch noch vier Windräder aufzustellen, scheiterte im Marktgemeinderat. | Foto: ©Massimo Cavallo/Fotolia.com
  • Windradstreit: Der Antrag eines ,,Vorhaben bezogenen Bebauungsplans für das Vorranggebiet 139" mit dem Ziel entgegen des Bürgerentscheides von 2014 doch noch vier Windräder aufzustellen, scheiterte im Marktgemeinderat.
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HEILIGENSTADT (nf) - Im Streit um den Windpark Brunn wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung (18. Februar 2016) ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Nachdem der in der Sitzung vom 26. November 2015 erfolgte Beschluss des Antrages eines ,,Vorhaben bezogenen Bebauungsplans für das Vorranggebiet 139“ der fünf Eigentümer aus Brunn wegen persönlicher Beteiligung des Gemeinderates Dieter Friedrich (Brunn) für ungültig erklärt wurde, stand der ursprüngliche sowie ein neuer Antrag der Interessengemeinschaft Brunn für das Vorranggebiet nun erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Doch dieses Mal wurden beide Anträge mit 10:6 Stimmen abgelehnt. Auf den ersten Blick überrascht besonders das veränderte Abstimmverhalten von 1. Bürgermeister Helmut Krämer und Gemeinderat Dr. Peter Landendörfer - vormals stramme Verfechter für den Windpark Brunn.

Abgestimmt wurde über den ersten (ungültiger Beschluss) und den neuen Antrag. Der neue ,,Bauantrag“ klammert zwar die Grundstücks-Eigentümerin Christine Weber aus, die im ersten Antrag noch Antragsteller war. Ihre Verschwägerung mit Gemeinderat Friedrich greift jedoch auch beim zweiten Antrag der Interessengemeinschaft. Es wird weiterhin eine persönliche Beteiligung von Friedrich angenommen und darum durfte er auch im zweiten Fall nicht mit abstimmen. Bereits am 8. Dezember 2015 hatten die Gemeinderäte Gräfin Monika von Stauffenberg, Anke Kraasz, Elisabeth Dicker und Bernd Büttner die Nichtigerklärung wegen persönlicher Beteiligung veranlasst.

Beide Anträge wurden in der gestrigen Abstimmung abgelehnt. Bürgermeister Helmut Krämer und Dr. Peter Landendörfer entschieden sich für viele überraschend in der namentlichen Abstimmung dagegen. Als Gründe nannten sie u.a. den dauerhaften Streit und die Unruhe, die durch die geplanten Windräder entstanden seien. Die Gräben in den Gemeinden sollten nun geschlossen werden - in der Bevölkerung und nicht zuletzt im Gemeinderat selbst. Gemeinderat Dr. Peter Landendörfer sagte, es gäbe keine Sieger und keine Verlierer. Es müsse auch unbedingt Schluss sein mit den seiner Ansicht nach ,,unerträglichen Leserbriefen“.

Bereits im Vorfeld des Bürgerentscheides vom Juli 2014, der mehrheitlich gegen den Windpark ausfiel, erzielte dieses Thema ein großes Medieninteresse mit entsprechenden Leser-Kommentaren, vor allem aber jüngst nach der Annahme des Vorhaben bezogenen Bauantrages vom November 2015, kurz nachdem die Bindungsfrist der Gemeinde an den Bürgerentscheid abgelaufen war. Eine weitere Entrüstungswelle erfolgte zu den Hintergründen der bekannt gemachten Erklärung, dass der erste Beschluss ungültig sei. Dr. Peter Landendörfer beklagte gestern, die Leute schauten sich in der Gemeinde nicht mehr an, es gäbe regelrechte ,,Feindschaften“. Die Spaltung betreffe auch den Gemeinderat selbst. Der Imageschaden für die Gemeinde sei enorm hoch.

Diese weitere ,,Vertiefung der Gräben“ hätte allerdings schon in der ersten Abstimmung vermieden werden können. Dass sich daraus immer mehr Ärger entwickeln würde, kulminierend in einer ungültigen Abstimmung, war vorauszusehen. Nicht zuletzt weil die Bürgerinitiative Hohenpölz als Reaktion auf das Negieren des Bürgerwillens in der ersten Abstimmung des Gemeinderates bereits einen zweiten Bürgerentscheid zum Thema Windpark Brunn vorangetrieben hat. Wie Rudolf Herbst von der Bürgerinitiative auf Anfrage erklärte, übrigens mit noch mehr Erfolg als beim ersten Mal. Die Unterschriftenaktion ist jetzt abgeschlossen mit fast doppelt so vielen Unterschriften wie im Jahr 2014.

Ein weiterer Faktor der Ablehnung könnte also auch eine rein politische Entscheidung gewesen sein. Bei gleichem Abstimmungsverhalten wie beim ersten Antrag, aber unter Ausschluss des persönlichen beteiligten Gemeinderates, wäre es zu einem Abstimmungsergebnis von 8:8 (Stimmengleichheit) gekommen. Und auch damit wäre der neuerliche Antrag sowieso abgelehnt worden.

Die ganze Geschichte:

http://www.marktspiegel.de/oberfranken/lokales/windpark-brunn-buergerwille-hat-ein-verfallsdatum-d14971.html

http://www.marktspiegel.de/nuernberg/lokales/windpark-bei-brunn-regionalwerke-wollen-versachlichung-d6851.html

http://www.marktspiegel.de/nuernberg/lokales/buergerwindpark-in-heiligenstadt-brunn-endgueltig-gescheitert-d10186.html

http://www.marktspiegel.de/nuernberg/lokales/aus-fuer-den-windradpark-buergerentscheid-erfolgreich-d7418.html

http://www.marktspiegel.de/nuernberg/lokales/buergerentscheid-am-sonntag-wir-verkaufen-unsere-heimat-nicht-fuer-geld-d7404.html

http://www.marktspiegel.de/nuernberg/lokales/geballte-menge-an-information-buergerentscheid-windpark-heiligenstadt-brunn-d7365.html

http://www.marktspiegel.de/nuernberg/lokales/umstrittener-windradpark-bei-brunn-der-buergerentscheid-kommt-d6789.html

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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