Böllerverbot in Schwabach
Oberbürgermeister Peter Reiß appelliert an Bevölkerung
SCHWABACH (pm/nf) - Die Stadt Schwabach verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.
Oberbürgermeister Peter Reiß appelliert an die Schwabacherinnen und Schwabacher: „Die Lage ist ernst. Bitte leisten auch Sie einen Beitrag für unsere Gesundheitsversorgung – vor allem im Interesse der Menschen, die auf den Intensivstationen unserer Stadt und unserer Region die volle Aufmerksamkeit des Pflegepersonals benötigen. Wir wollen und müssen eine unnötige Überlastung auch der Ambulanz vermeiden.“ Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht fügt an: „Wir appellieren in diesem Jahr, auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch dessen Folgen zu zahlreichen Einsätzen der ärztlichen Bereitschaft geführt hat. Das müssen wir dieses Jahr unbedingt vermeiden.“
Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken und damit die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht eine hohe Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden.
Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.
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