Corona-Krise betrifft bis 19. April alle Friedhöfe
Stadt Schwabach: Strenge Auflagen bei Bestattungen!
SCHWABACH (pm/vs) - Nicht einmal vor einer pietätvollen Beerdigung macht die Corona-Krise Halt. Bayernweit sind bis zum 19. April alle Bestattungen untersagt, dies gilt auch für die Stadt Schwabach. Es sind jedoch Ausnahmen möglich.
Derzeit sind alle Trauerhallen auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Schwabach geschlossen. Für Erd- und Urnenbeisetzungen können jedoch unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden:
• Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Familienkreis, maximal 15 Personen.
• Die Bekanntgabe des Bestattungstermins muss unterbleiben.
• Nachdem Trauerfeiern nur im engsten Familienkreis zulässig sind, werden Beisetzungstermine im Friedhofsaushang nicht mehr veröffentlicht und auch telefonisch vom Friedhofsbüro nicht weitergegeben.
• Alle überflüssigen Gegenstände wie beispielsweise Mikrophone, transportable Musikanlagen, Erwurfschaufeln, Weihwasserkessel mit Spender sind aus Hygienegründen nicht zulässig.
• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist verboten.
• Eine kurze Trauerfeier ist unter dem Pavillon am „Fluss der Zeit“ möglich.
Weitere Informationen
Das Friedhofsbüro ist derzeit für den Parteiverkehr geschlossen. Termine für Grabverkäufe oder sonstige unaufschiebbare Angelegenheiten können unter Telefon 09122/77097 oder E-Mail: friedhof@schwabach.de vereinbart werden.
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