Wer will Schöffe werden?
Bewerbungen noch bis zum 1. März möglich
SCHWABACH - Bis Freitag, 1. März, können sich Bürgerinnen und Bürger aus Schwabach als Schöffen für das Amtsgericht Schwabach und die Strafkammer am Landgericht Nürnberg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 bewerben.
Dies ist schriftlich oder persönlich beim Ordnungs- und Standesamt möglich. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und an den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Bei der Bewerbung anzugeben sind Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Beruf und Wohnanschrift, ein Bewerbungsbogen kann auf http://www.schwabach.de/ heruntergeladen werden. Bewerbungen nimmt das Ordnungs- und Standesamt in der Friedrich-Ebert-Straße 23 entgegen, per Mail auch unter wahlamt@schwabach.de
19 Schöffen für Schwabach
Die Bewerbungen werden dem Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung im April 2013 vorgelegt, das Gremium entscheidet dann über die Aufnahme in die Schwabacher Vorschlagsliste, die dem Amtsgericht zugeleitet wird. Daraus bestimmt ein unabhängiger Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schwabach die Schöffen. Für die Aufnahme in die Schöffenliste ist die Zustimmung des Stadtrates erforderlich, die Stadt Schwabach darf 19 Personen als Schöffen vorschlagen. Die ehrenamtlichen Schöffen erhalten Verdienstausfall und eine Aufwandsentschädigung. Dafür in Betracht kommen nur „unbescholtene Personen“ deutscher Staatsangehörigkeit, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens einem Jahr in Schwabach wohnen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – entsprechend körperliche Eignung.
Autor:Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg |
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