Ratgeber
Überprüfung auf Legionellen bitte beachten
NÜRNBERG (pm/nf) - Das Gesundheitsamt erinnert an die turnusmäßige Legionellenüberprüfung. Bei einer gewerblichen Tätigkeit hat diese alle drei Jahre zu erfolgen. Erstmals mussten bis zum 31. Dezember 2013 Proben untersucht werden. Das bedeutet, dass bis zum 31. Dezember 2016 die zweite routinemäßige Untersuchung erfolgt sein muss. Betroffen sind insbesondere Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorgaben muss der...