13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Lokales
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Außengastronomie ist ausgenommen
Alkoholverbot in der Erlanger Innenstadt

ERLANGEN (pm/mue) - Die aktuell gültige 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet die Kommunen, im öffentlichen Raum Bereiche festzulegen, in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist. Ausgewählt werden sollen demnach „öffentliche Verkehrsflächen der Innenstädte und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“. Diesen Vorgaben entsprechend gilt ab sofort ein Alkoholverbot (20.00 bis...

  • Erlangen
  • 16.06.21
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