14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Panorama
Nach knapp eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause darf ab diesen Freitag (1. Oktober) in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen.  | Foto: © pressmaster/stock.adobe.com

Volksfeste dürfen wieder stattfinden
Clubs und Diskotheken öffnen mit 3-G-plus Regel!

REGION (pm/nf) - Der Bayerische Ministerrat hat in einem Umlaufverfahren am 30. September 2021 beschlossen, dass die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: • Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. • Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab...

  • Nürnberg
  • 30.09.21
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