Panorama
Rechte von Landtagsabgeordneten durch bayerische Regelungen nicht verletzt
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts REGION (pm/nf) - Mit einem heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht im Juni eine Verfassungsbeschwerde verschiedener aktiver und ehemaliger bayerischer SPD-Landtagsabgeordneter gegen Regelungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht darin eine Bestätigung, dass...