Wenn das Auto zugeparkt ist
(ampnet/nic/mue) - Kommt ein Autofahrer zu seinem Fahrzeug und dieses ist zugeparkt, darf er sich nicht zu Ärger bedingten vorschnellen Maßnahmen verleiten lassen, sondern muss mit Augenmaß und vor allem der Rechtslage entsprechend handeln. Wenn der Zugeparkte den Behinderer abschleppen lässt, kann es passieren, dass er für die Abschleppkosten selber aufkommen muss. Denn die Juristen unterscheiden in einem solchen Fall, ob das Zuparken im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem...