Verordnung vorerst bis 18. April
Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten weiter!
ERLANGEN (pm/mue) - Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt, vorerst bis 18. April, die weiterhin geltende Maskenpflicht in der Innenstadt (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sowie ein Alkoholkonsumverbot (ganztägig); gültig in der Nürnberger Straße (beginnend ab Sedanstraße), am Besiktasplatz, in der Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, in der Hauptstraße (beginnend...