Lokales
Fahrtkostenerstattung: Anträge bis spätestens 31. Oktober stellen
REGION - (pm/vs) - Wer im Landkreis Roth Anspruch auf die Erstattung der Schulwegkosten hat, sollte den Kalender im Auge behalten: Bis Samstag, 31. Oktober, muss der entsprechende Antrag im Landratsamt eingegangen sein. Angemeldet werden können die Fahrtkosten, die im Schuljahr 2014/2015 angefallenen sind. Das Landratsamt erstattet nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien,...