Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

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Rechtsschutzversicherung: genauer Zeitpunkt entscheidet

KARLSRUHE / BERLIN (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt oder gar vor Gericht sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst: Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13). „Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer...

  • Nürnberg
  • 26.03.15
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