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Symbolfoto: Mascha Brichta/dpa-mag

Es gibt Ausnahmen
Muss ich die Kosten für eine Dienstreise vorstrecken?

BERLIN (dpa) - Lange Zeit fanden sie kaum statt, jetzt gehören Geschäftsreisen für manche Arbeitnehmer wieder regelmäßig zum Job - und damit Bahnfahrten, Flüge oder Hotelübernachtungen. Die Kosten dafür vorzustrecken kann ins Geld gehen. Doch muss man das überhaupt? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle Kosten einer Dienstreise erstatten. Dazu gehören nicht nur Fahrtkosten und Übernachtungskosten, sondern auch Versicherungskosten und der Mehraufwand für die Verpflegung....

  • Nürnberg
  • 16.05.23
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