Gericht: Unterschiedliche Urteile
Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig!
LEIPZIG/MÜNCHEN dpa/lby/nf) - Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Die damalige Ausgangsbeschränkung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte...