Betrug beim Autohändler
BGH stärkt Käufern den Rücken
KARLSRUHE (dpa/mue) - Wer beim Gebrauchtwagen-Kauf Betrügern aufsitzt und nichtsahnend ein fremdes Auto erwirbt, hat gute Chancen, den Wagen trotzdem behalten zu dürfen. Taucht im nachhinein der – ebenfalls übers Ohr gehauene – ursprüngliche Eigentümer auf und will sein Auto zurück, steht dieser vor deutlich höheren Hürden. Er muss belegen können, dass der neue Besitzer beim Kauf nicht «gutgläubig» war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Das gilt auch, wenn darum gestritten wird, ob ein...