Banken und Sparkassen

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Ratgeber
Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. | Foto: Thomas Banneyer/dpa (Symbolfoto)

Weiter Ärger um Bankgebühren-Urteil
Wer aktuellen Gebühren nicht zustimmt, muss mit Kontokündigung rechnen

Von Friederike Marx, dpa FRANKFURT/MAIN (dpa) - Kontokündigungen und Beschwerden: Auch mehr als zwei Jahre nach dem Bankgebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) halten Ärger und Verunsicherung der Verbraucher an. Einige Geldhäuser weigern sich, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Andere Institute kündigen das Girokonto, wenn Kundinnen und Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit oft verbundenen Gebührenerhöhungen nicht aktiv zustimmen. Bei der...

  • Schwabach
  • 11.08.23
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