Lokales
Stadt legt Beteiligungsbericht vor
ERLANGEN (pm/mue) - Nach der Bayerischen Kommunalverfassung dürfen öffentliche Aufgaben im angemessenen Umfang an städtische Tochtergesellschaften in privater Rechtsform übertragen werden. Die Stadt Erlangen hat von diesem Recht bereits frühzeitig und erfolgreich Gebrauch gemacht. Der Beteiligungsbericht für die Jahre 2015/16 macht Betätigung und Leistungserbringung außerhalb von Kernverwaltung und kommunalem Haushalt transparent und umfasst unter anderem Berichte zur Sparkasse, zu den...