Es liege keine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundsätzen vor
Gerichtshof weist Eilanträge gegen Teil-Lockdown ab
MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge gegen den coronabedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung lehnten es die Richter ab, die neuen Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es liege keine offensichtliche Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der bayerischen Verfassung vor. Die achte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung...