Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Nächtliche Ausgangssperre bleibt bis auf Weiteres in Kraft
MÜNCHEN (dpa/lby) - Die nächtliche Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die Regelung in der neuen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Laut Mitteilung des Gerichts ist es aber offen, wie die Entscheidung im Hauptverfahren ausgeht: Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen überschlägigen Prüfung...