Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt
Corona-Versammlungsverbot in München war rechtmäßig
MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von Corona-Protesten in München durch die Stadt bestätigt - und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert. Mit einer Allgemeinverfügung hatte die Stadt für den 15., 17. und 19. Januar die Veranstaltung von Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen und die Teilnahme an solchen Versammlungen untersagt, wenn diese nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt wurden. Entgegen der Annahme...