Erneute Klagen wurden abgwiesen
BayVGH: Ausbau des Frankenschnellweges ist rechtmäßig
NÜRNBERG (pm/nf) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hatte mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz (BN) und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit Freitag, 26. Juli, liegen nun auch die schriftlichen Urteilsgründe vor. Oberbürgermeister Marcus König fühlt sich in seiner Einschätzung...