Wer hat die Gesetzgebungsbefugnis?
Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp: Bayerischer Verfassungsgerichtshof trifft jetzt die Entscheidung
REGION (pm/nf) - Das Bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt. Am 6. März 2020 haben die Initiatoren beim Bayerischen...