2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte
Wieder offen für alle: Gericht entscheidet über ,,Täglichen Bedarf"!
MÜNCHEN (dpa) - Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der «Deckung des täglichen Bedarfs» und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte «zur Deckung des täglichen Bedarfs». Bekleidungsgeschäfte werden...