Nürnbergs Baureferent begrüßt Tempo 30-Urteil zu Gunsten der Verkehrssicherheit
Urteil bestätigt Rechtmäßigkeit von Tempo 30 in Buch NÜRNBERG (pm/nf) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat der Stadt Nürnberg in zweiter Instanz Recht gegeben, dass die Tempo-30- Streckenbeschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt auf der Straße Am Wegfeld sowie die beiden Tempo 30 Zonen am Seeweg und Wehrenreuthweg rechtmäßig angeordnet wurden. Ein Autofahrer hatte gegen die Tempobegrenzung geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Gegen...