Biberburg

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Panorama
Foto: krystianwin (pixabay)

Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren droht
Zerstörung von Biberbauten zieht empfindliche Strafen nach sich

REGION (pm/rr) - Biber sorgen immer wieder für Gesprächsstoff. Teilweise gehen Betroffene recht rabiat mit den Tieren und ihren Bauten um. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass es kein Kavaliersdelikt ist, einen Biberbau zu zerstören. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro oder bei vorsätzlichem Handeln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Bei Konflikten helfen die...

  • Oberfranken
  • 06.03.19
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