Ratgeber
Verbraucherfreundliche Erbnachweise durch Bundesgerichtshof bestätigt
NÜRNBERG (pm/nf) - Banken und Sparkassen dürfen zukünftig nicht mehr auf die Vorlage eines Erbscheins pochen. Erben können sich vielmehr auch durch ein eröffnetes notarielles Testament ausweisen. Dies stellt eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs klar. Das verbraucherfreundliche Urteil hilft Bürgern, im Erbfall Zeit und Geld zu sparen. Das höchste deutsche Zivilgericht hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2013 (AZ: XI ZR 401/12) Geschäftsbedingungen einer Sparkasse für unwirksam...